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Liebe Kundin, lieber Kunde!

Ob bei Bestellungen im Internet, beim Mieten einer Ferienwohnung, wenn Sie ein Konto eröffnen oder beim Einkauf in einem Ladengeschäft: Immer gibt es „Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB), das berühmtberüchtigte „Kleingedruckte”, das man wegen seines Umfangs und der sehr formalen Sprache oft gar nicht mehr liest. Auch in Ihrem Fahrradgeschäft muss es AGB geben. Zu Recht erwarten Sie von uns allerdings ein besonders hohes Maß an Kundenfreundlichkeit. Das bekommen Sie auch, dafür sorgen schon unsere umfangreichen Servicegarantien. Dennoch kommen Sie und wir um ein Mindestmaß an Bürokratie nicht herum.
Deshalb haben wir uns bemüht, unsere AGB so verständlich wie möglich zu formulieren – wobei uns die rechtlichen Vorgaben jedoch enge Grenzen setzen.
Falls Sie Fragen zum Kleingedruckten haben, zögern Sie aber bitte nicht, uns anzusprechen.

Ihr Fachgeschäft

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

OUTDOOR AUSTRIA GMBH, STAMPFERAU 50, 5730 Mittersill

§ 1 Allgemeines: Outdoor Austria GmbH führt trailrunaustria.com als ein Buchungs-Platform durch.  Die Guides haben ihre eigene ABG, machen ihre eigene Buchungen und wird direkt von den Kunden bezahlt.  Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Outdoor Austria GmbH, und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Trail Run sowie Wandernführer Service durch den Guides. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Wanderns und Berglaufens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten.

§ 2 Kondition: Trail Running erfordert ein grundlegendes Maß an Fitness und guter körperlicher Gesundheit, um nicht nur sicher zu sein, sondern auch Spaß zu haben. Es wird von allen Teilnehmern erwartet.

§ 3 Erste Hilfe:  Jeder leistet nach seinen Möglichkeiten Erste Hilfe und unterstützt den Guide bei der Durchführung der Maßnahmen bzw. folgt den Anweisungen der angeforderten Rettung/Bergrettung.

§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen Der Vertragspartner hat die Outdoor Austria GmbH über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Laufen/Wandern wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Outdoor Austria GmbH über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktraining erfolgt durch die Outdoor Austria GmbH. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Outdoor Austria GmbH zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Outdoor Austria GmbH zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Outdoor Austria GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Outdoor Austria GmbH unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Outdoor Austria GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

§ 5 Anmeldung: Jede Anmeldung ist verbindlich.

§ 6 Zahlungsbedingungen:  Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, 5 Kalendertage nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung die Zahlung des Gesamtbetrages auf die angegebene Bankverbindung zu leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung in Bar bevor die Tour zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

§ 7 Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.

§ 8 Unsere Leistungen:  Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen in der Beschreibung. Die Beschreibung stellt den geplanten Tourverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Routen und/oder  Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.

§ 9 Verhalten:  Da die Touren teilweise auf Wanderwegen, privaten Straßen, Schlepper- und Karrenwegen usw. stattfinden, ist ein freundliches, zuvorkommendes Verhalten gegenüber den Besitzern, Jägern, Förstern, Polizei usw. notwendig.

§ 10 Haftungsbestimmungen:  Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Guides nicht Folge geleistet wird oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Guide. Der Teilnehmer erklärt darüber informiert zu sein, dass mit der Ausübung des Laufens/Wanderns spezifische Gefahren verbunden sind. (Straßen- und Wegbeschaffenheit, plötzliche Hindernisse, ungesicherte Straßen- und Wegränder, etc.). Auch auf den Forststraßen ist mit plötzlichen Hindernissen, Kraftfahrzeugsverkehr etc. zu rechnen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Teilnehmer erklärt, gesund und leistungsfähig zu sein. Er wird bei Auftreten von Beeinträchtigungen umgehend den Radführer informieren. Der Abschluss einer Unfall- und Bergekostenversicherung wird empfohlen. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

§ 11 Tourabbruch: Ein Teilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Entgeltes. Der/Die Guide ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Teilnehmer die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

Wenn  die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Trail Run Austria verpflichtet sich hierbei, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, sodass aus dem Ereignis kein Gewinn gezogen wird (§ 1447 ABGB).

§ 12 Gewährleistung Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort in einem der Büros bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts.

§ 13 Rücktritt: Für Privatbuchungen gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist der/die Guide berechtigt, die 50% ige Anzahlung einzubehalten.

Hinsichtlich der Gruppenkurse und -touren ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zurückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.

Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich der/die Guide das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der/die Guide, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

Camps/Touren: Mit Buchung der Veranstaltung ist binnen 5 Werktagen der gesamte Betrag fällig. Solltest du zum gebuchten Camp/Tour nicht antreten können kann dieses jederzeit (bitte schriftlich) storniert werden.

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem   3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.

§ 14 Foto- Filmmaterial Outdoor Austria GmbH behält sich das Recht vor, Foto-Film oder Werbeaufnahmen für Werbe-, Sponsoren- und Informationszwecke zu machen.  Die Teilnehmer haben keine Ansprüche auf Vergütung für die Benutzung von diesen Aufnahmematerial.

§ 15 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Guide und den Gästen ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unser Sitz in Standort von Outdoor Austria GmbH, 5730 Mittersill, Bezirksgericht Zell am See.

§ 16 Rechtswahl Es gilt österreichisches Recht.

§ 17 Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

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